Ältestenrat

Der Ältestenrat ist außerhalb der Mitgliederversammlung die höchste und letzte Instanz bei Rechtsmitteln gegen Beschlüsse des Vorstands, soweit dies nach der Satzung vorgesehen ist.

Der Ältestenrat kann von allen Mitgliedern angerufen werden bei Beschwerden gegen einen Ausschluss aus dem Verein.

Kontakt: aeltestenrat@remove-this.bmev.remove-this.de