Ältestenrat
Der Ältestenrat hat den Auftrag, zu schlichten, den Vorstand zu beraten und ist außerhalb der MV höchste und letzte Instanz bei Rechtsmitteln gegen Beschlüsse des Vorstands, soweit dies nach der Satzung vorgesehen ist.
Der Ältestenrat kann von allen Mitgliedern angerufen werden
a) bei Beschwerden gegen einen Ausschluss aus dem Verein
b)zur Schlichtung und Entscheidung bei Streitigkeiten von Mitgliedern untereinander oder von Außenstehenden mit dem Verein
c) vom Vorstand, wenn dieser im Einzelfall beratende Unterstützung wünscht
Kontakt: aeltestenrat@ bmev. de