Offene Gruppensupervision

 24. April 2023
 

 Lis Ripke, Heidelberger Institut für Mediation

Die Offene Gruppensupervision wendet sich an Personen, die bereit sind, ihre Fälle in einer geschützten Atmosphäre unter Leitung erfahrener Supervisor*innen vorzustellen. Auch wer keinen Fall einbringt, ist herzlich eingeladen, in diesem Format von der Praxis für die Praxis zu lernen. Die Veranstaltung dient zugleich dem Refreshing der in der Ausbildung gelehrten Methoden.

 

INHALT

Supervision bedeutet Reflexion des Handelns im Feld der Mediation bezüglich der eigenen Rolle und des Verhaltens. Sie soll auf drei Ebenen Klärung und Veränderung bewirken.

* Verbessern der Methodik: sich Hilfe holen – für Vorgehen, Methodik, Ablauf

* Erweitern der Rahmenbedingungen: Strategische Entscheidungen entwickeln

* Verändern der Perspektiven, Visionen entwickeln: innere Einstellung ändern

 

Nach den Regeln der Kunst werden dabei verschiedene Dimensionen einbezogen: Person, beruflicher Auftrag/Rolle – auch in der Organisation, Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Bezüge. Mögliche Anlässe, sich in die Supervision zu begeben:

* Stagnation – sich im Kreis drehen, Blockaden

* drohende/vollzogene Abbrüche

* Agression/Drohung, psychische Auffälligkeit, Sucht

* persönliche und berufliche Überforderung

 

Die Gruppensupervision wird in der Regel in einer offenen Gruppe angeboten: Die Teilnehmenden unterscheiden sich bezüglich Ausbildungsstand, Herkunftsberuf, Supervisionserfahrung und manchmal auch bezüglich der Mediationsansätze. In dieser Vielfalt steckt ein enormes Potenzial.

 

In der Gruppensupervision gibt es zwei Rollen neben der Supervisorin: die fallvorstellenden Supervisand*innen und die unterstützenden Kolleg*innen. Alle Teilnehmenden werden gebeten, die Reflexion aus der kollegialen Perspektive zu betreiben und die jeweilige berufliche und persönliche Kompetenz einzubringen. Die Supervisorin – in der Kunst der Beziehung ausgebildet und erfahren – hat die Aufgabe, diesen Prozess für alle wertvoll zu gestalten. Die Gruppensupervision setzt die Bereitschaft von mindestens zwei Teilnehmenden voraus, ihren Praxisfall der Gruppe im geschützten Rahmen anonymisiert aufzubereiten und vorzustellen. Alle Gruppenmitglieder unterzeichnen eine Schweigepflichterklärung über den Inhalt der Supervision.

 

METHODE

Methodisch arbeitet die Supervisorin mit Timeline, Aufstellung, Hypothesenbildung sowie anderen Methoden, die sich aus der Besonderheit des vorgestellten Falles ergeben.

 

FORTBILDUNG

Dieses Seminar deckt im Sinne des § 3 der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediator:innen (ZMediatAusbV) 6 Zeitstunden der Fortbildungspflicht ab.

 

SEMINARLEITUNG

Lis Ripke