Lizenzierungsverfahren

Sie wollen nach Ihrer Mediationsausbildung Ihren Kunden schon auf den ersten Blick zeigen, dass Sie ein:e geprüfte:r und professionelle:r Mediator:in sind? Dies ist über verschiedene Qualifizierungsstufen möglich:

  • Sie sind Mediator:in: Dann haben eine Mediationsausbildung absolviert.
  • Sie sind zertifizierte:r Mediator:in nach Gesetz: Dann haben Sie eine Mediationsausbildung mit mind. 130 Std. absolviert, 5 Mediationsfälle bearbeitet und erfüllen zusätzlich alle Bestimmungen der Zertifizierte Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)
  • Sie sind lizenzierte:r Mediator:in BM: Sie haben eine Mediationsausbildung mit mind. 210 Std. plus Supervision absolviert und zusätzlich unser Lizenzierungsverfahren durchlaufen und wurden von unseren Gutachter:innen geprüft.

Zertifizierung, Lizenzierung, wechselseitige Anerkennung

Zertifizierte:r Mediator:in (gemäß Gesetz)
Im ersten Schritt prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen als zertifizierte:r Mediator:in nach der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) erfüllen. Dann dürfen Sie sich zertifizierte Mediatorin oder zertifizierter Mediator gemäß Gesetz nennen. Ihre Ausbilder:in wird Ihnen die Voraussetzungen bestätigen.

Mediator:in BM®
Wenn Sie das höhere Qualifikationslabel Mediatorin BM®, Mediator BM® oder Mediator:in BM® führen wollen, können Sie die Lizenz gemäß der Standards und Ausbildungsrichtlinien  (inkl. Checklisten) unseres Verbandes beantragen. Sie reichen Ihre Unterlagen und dokumentierten Fälle an unser Lizenzierungsbüro ein. Wenn Sie Fragen haben, finden Sie Antworten bei unseren Ansprechpartner:innen für das Lizenzierungsverfahren.

Ausbilder:in BM®
Sie wollen nach einiger Zeit der praktischen Erfahrung selbst Mediator:innen ausbilden? Und dafür sorgen, dass Ihre Absolvent:innen ebenfalls berechtigt sind, sich als Mediatorin BM®, Mediator BM® oder Mediator:in BM® beim Bundesverband Mediation lizenzieren zu lassen? Dann beantragen Sie gemäß unserer Standards und Ausbildungsrichtlinien für Ausbildung eine Lizenzierung als Ausbilderin BM®, Ausbilder BM® oder Ausbilder:in BM®.

Award-Band-Häkchen
Foto: iStock.com/jadamprostore

Wechselseitige Anerkennung der Qualitätslabel

Die drei deutschen Mediationsverbände BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation),  BM (Bundesverband MEDIATION) und der BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt), der Schweizer Dachverband Mediation FSM und der Österreichische Bundesverband für Mediation ÖBM haben wechselseitig ihre Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien anerkannt. Damit wird für Mitglieder der Weg vereinfacht, anerkannte/lizenzierte Mediator:in auch der anderen Verbände zu werden. 
Checkliste wechselseitige Anerkennung BAFM / BM / BMWA
Checkliste wechselseitige Anerkennung BM / ÖBM
Checkliste wechselseitige Anerkennung BM / FSM

Vereinbarung wechselseitige Anerkennung BAFM / BM / BMWA
Vereinbarung wechselseitige Anerkennung BM / ÖBM
Vereinbarung wechselseitige Anerkennung BM / FSM

Wenden Sie sich direkt an die Verbände, um weitere Informationen zu erhalten.

Bearbeitungsgebühren für das Lizenzierungsverfahren

Für die Bearbeitung der Anträge werden folgende Gebühren erhoben:

  • Antrag der Lizenz Mediatorin BM®/Mediator BM®: 275 € inkl. MwSt.*
  • Antrag der Lizenz Ausbilderin BM®/Ausbilder BM®: 550 € inkl. MwSt.*
  • Antrag Re-Lizenzierung als Ausbilderin BM®/Ausbilder BM®: 200 € inkl. MwSt.*
  • Antrag Re-Lizenzierung als Mediatorin BM®/Mediator BM®: 100 € inkl. MwSt.*
  • Antrag der Anerkennung als Mediatorin/Mediator in Erziehung und Bildung BM®: 80 € inkl. MwSt.*

* die gesetzliche MwSt. beträgt derzeit 19 %.