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• Standards und Ausbildungsrichtlinien 2018 MediatorIn  BM®
jeweils inklusive Antragsformular und Checkliste! Gültig bis 31.12.2024

Standards und Ausbildungsrichtlinien 2024 MediatorIn BM®, gültig ab 01.01.2025

• FAQ Häufige Fragen zum Lizenzierungsverfahren (veraltet)

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Lizenz Mediator BM® / Mediatorin BM®

Mitglieder des Bundesverbandes MEDIATION e.V. können sich gemäß den Standards und Ausbildungsrichtlinien für Mediation des BM lizenzieren lassen.

Qualitätskriterien und ethisches Selbstverständnis

Dabei erkennt jeder Antragsteller ausdrücklich die Qualitätskriterien und das ethische Selbstverständnis des Bundesverbandes MEDIATION e.V. für MediatorInnen an.

Führen des Zusatzes Mediatorin BM® / Mediator BM®

Mit der Lizenz zum Führen des Zusatzes Mediatorin BM®/Mediator BM® wird die Berechtigung erworben, den Zusatz im Geschäftsverkehr zu verwenden. Die Berechtigung, diesen Zusatz zu führen, ist an die Berufsmitgliedschaft im Bundesverband MEDIATION e.V. gebunden.

Voraussetzungen

Zum Erhalt der Lizenz "Mediatorin BM®" bzw. "Mediator BM®" ist folgendes nachzuweisen:

  1. mindestens 210 Zeitstunden Mediationsausbildung, durchgeführt von lizenzierten AusbilderInnen BM
    (u.a. Seminare, Supervision, Intervision)
  2. Dokumentationen von mindestens fünf realen Mediationen
    (Voraussetzungen wie z.B. Supervision siehe Standards)
  3. Mitarbeit in einem Netzwerk von MediatorInnen
    (Erfahrungsaustausch, Weiterbildung, Intervision, Netzwerkarbeit).

Die Bearbeitungsgebühr für für das Lizenzierungsverfahren "Mediatorin BM® / Mediator BM® betragen 275 € inkl. MwSt. (die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit 19 %)

Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den "Standards und Ausbildungsrichtlinien" (ab01.01.2025). Diese enthält auch das Antragsformular, die Checkliste und den Leitfaden zur Dokumentation einer Mediation.

Verlängerung der Lizenz Mediatorin BM® / Mediator BM®

Die Lizenz als MediatorIn BM® wird jeweils für fünf Jahre befristet erteilt. Die Befristung beginnt
jeweils nach entsprechendem Datum (Tag, Monat, Jahr) der Erstausstellung.
Der Antrag auf Verlängerung der Lizenz ist neun Monate vor Ablauf der Fünfjahresfrist im Büro für
das Lizenzierungsverfahren des BM einzureichen. Die Anerkennungskommission entscheidet so rechtzeitig über die Erneuerung, dass für die antragstellenden MediatorInnen keine Lücke in ihrer Lizenz entsteht.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie in den Standards!

Ausbilderin BM® / Ausbilder BM®

Weiterführende Informationen zur Lizenzierung als AusbilderIn BM finden Sie hier.

Mediatorin in Erziehung und Bildung BM® / Mediator in Erziehung und Bildung BM®

Weiterführende Informationen zur Anerkennung als SchulmediatorIn BM bzw. MediatorIn in Erziehung und Bildung BM nach den Standards und Ausbildungsrichtlinien des BM finden Sie hier.