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Bundesverband Mediation
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Qualitätssicherung im BM

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Qualitätssicherung für Mediation

Der Bundesverband Mediation hat im Jahre 2000 Qualitätsstandards für die Durchführung von Mediation und für die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren festgelegt.

Die Qualität von Mediation hängt wesentlich von der Haltung der MediatorInnen ab. MediatorInnen BM haben sich verpflichtet, nach den ethischen Grundsätzen des BM zu arbeiten. Dazu gehört z.B., die Vertraulichkeit zu wahren, die Beteiligten sorgfältig bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen und ihnen mit Respekt und Allparteilichkeit zu begegnen sowie die Selbstverpflichtung, im eigenen Konflikt Mediation als Konfliktbearbeitung zu wählen.

Wer den geschützten Titel Mediator BM/Mediatorin BM oder Ausbilder für Mediation BM/Ausbilderin für Mediation BM trägt, erfüllt außerdem eine ganze Reihe weiterer Qualitätskriterien. Unter anderem sind das mindestens 200 Stunden Ausbildung in Mediation entsprechend unseren Standards und Ausbildungsrichtlinien, Dokumentation von durchgeführten Mediationen, Supervision und Vernetzung.

Der BM entwickelt seine Qualitätskriterien ständig weiter. Er organisiert und fördert den Erfahrungsaustausch und die fachliche Diskussion seiner Mitglieder aus allen Anwendungsfeldern der Mediation. Der wachsende Erfahrungsschatz der qualifizierten Mediatorinnen und Mediatoren, der Ausbilderinnen und Ausbilder schlägt sich in der Weiterentwicklung und Präzisierung unserer Standards und Ausbildungsrichtlinien nieder. So wurden z.B. die Anforderungen an Ausbilder für Mediation BM zum 1.1.2004 erhöht; Standards für Schulmediation wurden 2002 verabschiedet; in unseren Fachgruppen wird die spezifische Bedeutung unserer Standards für das jeweilige Anwendungsfeld diskutiert.

Sie finden hier qualifizierte MediatorInnen und AusbilderInnen,
unsere Standards und Ausbildungsrichtlinien sowie
unsere Standards für Schulmediation.

Sonstige Fragen zum Anerkennungsverfahren können Sie richten an anerkennung@bmev.de