Mitglied werden

Wir bieten Ihnen zwei Wege an, um schnell und unkompliziert Mitglied im Bundesverband Mediation zu werden:

  • Benutzen Sie unseren Online-Antrag
  • Benutzen Sie folgendes Antragsformular und senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag unterschrieben an unsere Geschäftsstelle per Brief oder Fax.

Formen der Mitgliedschaft

(Vorteile und Service für Mitglieder finden Sie weiter unten)

BasismitgliedschaftMitgliedschaft für alle Interessierten, unabhängig von Ausbildung oder Lizenzierung.

Berufsmitgliedschaft

Diese Mitgliedschaft ist die nächste Stufe nach der Basismitgliedschaft und erfordert eine Lizenzierung als Mediatorin BM®, Mediator BM®, Ausbilderin BM®, Ausbilder BM®. Die Voraussetzungen für die Lizenzierung finden Sie hier.
FördermitgliedschaftDie Mitgliedschaft zur ideellen Unterstützung von Mediation und der Arbeit des Verbandes. Hier sind nicht alle Vorteile und Rechte enthalten.
Organisations-mitgliedschaftUnsere Mitgliedsform für Vereine, Verbände, Firmen.

Mitgliedsbeiträge

Basismitgliedschaft

200 €/Jahr
Berufsmitgliedschaft
MediatorInnen BM®
250 €/Jahr
(nur möglich mit BM®-Lizenz)
Berufsmitgliedschaft
AusbilderInnen BM®
300 €/Jahr
(nur möglich mit BM®-Lizenz)
Fördermitgliedschaft80 €/Jahr
Organisationsmitgliedschaft200 €/Jahr

Beitragsermäßigungen

Basis- und Berufsmitglieder können eine Ermäßigung des Jahresbeitrages beantragen:

  • Mitglieder in Mediationsausbildung
    Personen, die während der modularen Mediationsausbildung in den BM eintreten, sind für ein Jahr beitragsfrei Mitglied im BM, danach erhalten sie für max. zwei Beitragsjahre (quartalsweise anteiliges Kalenderjahr nach Beendigung der Beitragsfreiheit) eine Reduzierung von 50% auf den Beitrag zur Basismitgliedschaft. Stichtag: Antragstellung des Mitgliedsantrags und des vorliegenden Antrags auf Beitragsermäßigung während der modularen Ausbildung. Hier finden Sie das Antragsformular für Mitglieder in Mediationsausbildung.
     
  • Junge Mitglieder U30, Studierende und Auszubildende
    Junge Mitglieder unter 30 Jahren und Studierende können ein Jahr beitragsfrei Mitglied im BM sein. Danach entrichten sie einen Beitrag von 50,00 € / Jahr (quartalsweise anteiliges Kalenderjahr nach Beendigung der Beitragsfreiheit) für eine Basis- und Berufs-MG bis zu dem Jahr, an dem sie ab dem 01.01. die 30 Jahre überschritten haben. Falls das Studium über die Altersgrenze hinausgeht, gilt die Grenze des Studienabschlusses. Altersangabe muss einmalig bzw. jedes Jahr eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden.
     
  • Schülermediator*innen
    Schüler*innen können ab dem Beginn einer Schulmediationsausbildung bis zum Ende ihrer Schulzeit beitragsfrei Mitglied im BM sein. Der Nachweis wird über eine aktuelle Schulbescheinigung erbracht.
     
  • Rentenbeitragsermäßigung
    Personen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben und einen Nachweis über den Bezug von Altersrente einreichen, erhalten auf ihren Beitrag der Basis- oder Berufs-Mitgliedschaft eine Ermäßigung von 50 %. Bei Neueintritt gilt die Ermäßigung nur für eine Basismitgliedschaft. Nach einem erfolgreichen Lizenzierungsverfahren gilt sie auch für die dann vorliegende Berufsmitgliedschaft.
     
  • Sozialermäßigung
    Mitglieder, deren Nettoeinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze (Maßstab ist §850 c ZPO) liegt, erhalten eine Reduzierung von 50 % (schriftlicher Nachweis erforderlich).

 

Ihre Vorteile als Mitglied

1. Basismitgliedschaft:

 

Ihr Profil auf der Webseite des Bundesverbandes MEDIATION e.V.

Als Basis- und Berufsmitglied haben Sie die Möglichkeit, Ihre Profildaten auf unserer Webseite zu veröffentlichen. So können Sie von den Nutzern unserer Webseitenbereiche „Mediatior*in finden“ und „Ausbilder*in finden“ gefunden werden. Die Einstellung erfolgt eigenständig im Mitgliederbereich unter „Eigene Daten“, Haken setzen bei „Profildaten öffentlich zugänglich machen“

Ihre Veranstaltung auf der Webseite des Bundesverbandes MEDIATION e.V.

Als Basis- oder Berufsmitglied können Sie Ihre Veranstaltungen, Aus- und Fortbildungen auf der BM-Webseite veröffentlichen. Suchende werden dann gezielt auf Ihre Veranstaltung aufmerksam, wenn sie nach Fortbildungen oder Mediationsausbildungen suchen. Anlegen im Mitgliederbereich unter „Eigene Veranstaltungen verwalten". Achtung: Veranstalter bitte grundsätzlich nur einmal anlegen!

Unsere Verbandszeitschrift „Spektrum der Mediation“

Der Bundesverband Mediation ist Herausgeber der Zeitschrift „Spektrum der Mediation“. Mit Ihrer Mitgliedschaft sind Sie ohne weitere Kosten Abonnent und erhalten von Ihrem Beitritt ab alle Ausgaben der Zeitschrift. Das „Spektrum“ erscheint regulär viermal jährlich. So erhalten Sie ständig fundierte Beiträge zu aktuellen Entwicklungen, Verfahren und Formen der Mediation und angrenzender Fachgebiete.

Newsletter „BM-Nachrichten“

Einmal im Monat erhalten Sie unsere „BM-Nachrichten“ per E-Mail. In diesem Nachrichtenformat informieren wir Sie über wichtige Themen und Entwicklungen des Bundesverbandes, seiner Fach- und Regionalgruppen und weitere wichtige Ereignisse.

Folgen Sie uns auf LinkedIn, Instagram und Facebook

Dadurch sind Sie immer aktuell auf dem Laufenden über unsere Aktivitäten, über spannende Beiträge und inspirierende Gedanken.

Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer Fachgruppe

Fachgruppen arbeiten an spezifischen Einsatzbereichen.

Teilnahme an Veranstaltungen zu Vernetzung, Austausch, Kenntniserweiterung und Fortbildung

Der BM und seine Regional- und Fachgruppen veranstalten Kongresse, Tagesworkshops zur Weiterbildung, Informationsveranstaltungen und vieles mehr. Neue Mitglieder steigen mit einem Online-Willkommensabend ein und können sich in der AG Start austauschen. Im BM-Campus werden (Web-)Seminare zu übergeordneten Themen wie Existenzgründung, Marketing, Schreibwerkstatt oder auch Kaminabende mit erfahrenen Mediator*innen angeboten.

Wenn für einige dieser Veranstaltungen Teilnahmebeiträge erhoben werden, zahlen unsere Mitglieder reduzierte Gebühren.

Präsentationsmaterialien

Wir stellen Ihnen zahlreiche Materialien kostenfrei zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen, Mediation bekannt zu machen und sich selbst als Anbieter zu positionieren.

Erklärvideo „Mediation – Konflikte konstruktiv lösen“ (Video anschauen)

  • Video Nutzung auf Ihrer eigenen Webseite

Printmaterialien (weitere Informationen hier)

  • BM-Flyer für MediationskundInnen mit Eindruckfeld, den Sie mit Ihrem eigenen Stempel versehen überreichen können
  • Den BM-Flyer ohne Eindruckfeld
  • Die BM-Imagebroschüre
  • Broschüre „MEDIATION - EINFACH.BESSER.STREITEN.“

Sonderkonditionen für unsere Mitglieder

Als Mitglied des Bundesverbandes Mediation erhalten Sie bei mehreren Unternehmen/Verbänden Sonderkonditionen:

Neuland GmbH

  • Rabatte auf die Preise des jeweils aktuellen Produkt-Katalogs:
  • 18 % Rabatt auf die Warengruppe Moderationsmaterialien
  • 15 % Rabatt auf die Warengruppen Moderatorenkoffer und Pinwände
  • 12,5 % Rabatt auf die Warengruppen Sonstige Tafeln, Tafelzubehör, Methoden-Tools
  • und Sonstige Handelsware

Concadora-Verlag

  • Rabatte auf das Verlagsprogramm (Bücher und DVD).

Mediatoren-Berufshaftpflichtversicherung für Basis- und Berufsmitglieder

Wer als Mediatorin/Mediator tätig ist, sollte zur Absicherung der Haftungsrisiken versichert sein. Der Bundesverband Mediation hat für seine Basis- und Berufsmitglieder eine spezielle Mediator*innen-Berufshaftpflichtversicherung entwickeln lassen. Diese wird vom einem unabhängigen Versicherungsmakler angeboten.

2. Berufsmitgliedschaft:

Die nächste Stufe der Mitgliedschaft ist die Berufsmitgliedschaft. Mitglieder können auf Antrag gemäß unserer Qualitätsstandards eine BM-Lizenz beantragen. Mit den BM®-Lizenzen: Mediatorin BM®, Mediator BM®, Ausbilderin BM®, Ausbilder BM® haben die Mitglieder

  • alle Leistungen der Basismitglieder
  • vorrangige Anzeige in Mediator*innen-Verzeichnis "Mediator*in-" und "Ausbilder*in"-Suchen auf der Website des BM
  • Marketing mit dem Namen des BM
    Für Basismitglieder des BM empfehlen wir in Verbindung mit dem eigenen Namen die Formulierung: »Mitglied im Bundesverband Mediation e.V. - Fachverband zur Förderung der Verständigung in Konflikten«.
    Berufsmitglieder erhalten auf Antrag die Lizenz zur Verwendung des Titels »Mediatorin BM®« oder »Mediator BM®«. Mit Erteilung dieser Lizenz verfügen Sie dann über das wichtigste Qualitätsprädikat in der deutschen Mediationslandschaft. Berufsmitglieder sind berechtigt, in ihrer Außendarstellung (Webseite, Mails, Visitenkarten, Flyer) das eigens vom BM zur Verfügung gestellte Siegellogo „Mediator BM“ bzw. „Mediatorin BM“ zu nutzen.

3. Fördermitglieder (mit eingeschränkten Rechten):

  • Vergünstigte Teilnahmegebühren bei BM-Veranstaltungen
  • Kostenloser Bezug der Verbandszeitschrift »Spektrum der Mediation«
  • Kostenloser Bezug des elektronischen BM-Newsletters
  • Informationsmöglichkeit über Fachgruppenarbeit
  • Sonderkonditionen auf Moderationsmedien und -materialien bei der Firma Neuland und des Concadora-Verlags)
  • Aktives Wahlrecht
  • Passives Wahlrecht (eingeschränkt, können nicht ins Vorstandsamt gewählt werden)

4. Organisationsmitgliedschaft

  • Organisationsmitglieder können Organisationen werden, soweit sie eine Gruppierung von mind. 7 Mitgliedern von natürlichen und/oder juristischen Personen sind, ein verbindliche -auf Dauer angelegte- "Körperschaft mit eigenem Status und Zweck (Satzung) sind. Die Organisation benennt einen Bevollmächtigten, der die Organisation gegenüber dem BM verbindlich repräsentiert.

     Service

  • Kostenloser Bezug unserer Verbandszeitschrift "Spektrum der Mediation"
  • Kostenloser Bezug des elektronischen BM-Newsletters
  • Sonderkonditionen auf Moderationsmedien und -materialien der Firma Neuland
  • Vergünstigungen auf ausgewählte Bücher des Concadora Verlags

Weiterer Service für alle Mitglieder

Dazu kommen Leistungen, die durch die Geschäftsstelle, den Vorstand, die Arbeits- und Fachgruppen geleistet werden, die nicht auf einzelne Mitglieder bezogen sind, aber der Mitgliedschaft zugute kommen.

  • Auskünfte der Geschäftsstelle für Interessenten an Weiterbildung und Mediation
  • Beteiligung an der Diskussion um rechtliche Regelungen der Mediation
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Präsenz auf Tagungen
  • u.v.m.

Beendigung der Mitgliedschaft

Wir wollen, dass Sie als Mitglied zufrieden sind. Wenn Sie sich jedoch entscheiden, den Verband wieder zu verlassen, gelten folgende Kündigungsbedingungen:
Eine Kündigung ist schriftlich (Post, Email, Fax etc.) zu erklären und mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich.

Haben Sie noch ...

... Fragen zur Mitgliedschaft im Bundesverband Mediation e.V.? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!